Baustopp für die Westtangente!!!!

Das Verwaltungsgericht hat gestern der ersten Klage einer Landwirtin stattgegeben. Die Richter sehen „gewichtige Gründe für die Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses“. Damit ist dieser Beschluss nichtig! Die Westtangente kann vorerst nicht weitergebaut werden!

Sollte das Urteil rechtskräftig werden, sind auch die laufenden Enteignungen und Besitzeinweisungen hinfällig!

Weitere Infos im Bericht der Westfälischen Nachrichten vom 19.12.2018


Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster
Baustopp für die Westtangente

Burgsteinfurt –

Es ist erst einmal nicht mehr als ein Etappensieg für die Gegner der Westtangente. Aber Sieg ist Sieg. Und so ist der Jubel bei den vom Bau der K 76n betroffenen Landwirte groß: Das Verwaltungsgericht Münster hat den Neubau der Umgehungsstraße am Dienstag vorläufig per Beschluss gestoppt.

Zum Bericht in den Westfälischen Nachrichten

Von Axel Roll , Ralph Schippers